Ratgeber

OnlyFans Steuern Schweiz: AHV, Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer einfach erklärt

Aktualisiert am 19. Oktober 2026 · ca. 9 Min. Lesezeit

Steuern sind nicht das Spannendste an deinem Creator-Business, aber wer sie früh im Griff hat, schläft ruhiger. Hier erfährst du Schritt für Schritt, was in der Schweiz auf dich zukommt.

Keine Steuerberatung: Dieser Artikel fasst öffentliche Informationen der Bundesbehörden verständlich zusammen (Stand Oktober 2026). Er ersetzt keine persönliche Beratung. Steuern sind in der Schweiz teilweise kantonal geregelt. Im Zweifel frag einen Treuhänder oder die Steuerverwaltung deines Kantons.

Bist du mit OnlyFans in der Schweiz selbständig?

Meistens ja: Wer auf OnlyFans unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung und mit eigenem wirtschaftlichem Risiko arbeitet, gilt in der Regel als selbständigerwerbend. Die endgültige Entscheidung trifft aber die AHV-Ausgleichskasse im Einzelfall. Laut AHV-Merkblatt 2.02 zählen dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse, nicht die Formulierungen in einem Vertrag.

Für die Anerkennung reichst du bei der Ausgleichskasse ein Formular mit Belegen ein, zum Beispiel Abrechnungen, Verträge oder Rechnungen. Das KMU-Portal des Bundes empfiehlt, das bereits in den ersten Monaten deiner Tätigkeit zu erledigen. Das Formular findest du auf selbststaendig-erwerbend.ch. Einen Handelsregistereintrag brauchst du dafür nicht.

Arbeitest du mit einer Agentur wie Private Star, bleibst du trotzdem selbständig: Der Account gehört dir, die Einnahmen fliessen an dich, und die Agentur ist ein Dienstleister, den du bezahlst.

Wie viel AHV zahlst du als Creatorin?

Als Selbständige zahlst du für AHV, IV und EO zusammen höchstens 10,0 % deines Erwerbseinkommens, und zwar ganz selbst. Der Satz setzt sich aus 8,1 % AHV, 1,4 % IV und 0,5 % EO zusammen.

Bei tieferen Einkommen hilft dir die sinkende Beitragsskala. Laut Merkblatt 2.02 mit Stand 1. Januar 2026 gilt:

  • Unter 10'100 Franken Jahreseinkommen: Mindestbeitrag 530 Franken.
  • Von 10'100 bis unter 60'500 Franken: gestaffelter Satz von 5,371 % bis 9,321 %.
  • Ab 60'500 Franken: voller Satz von 10,0 %.

Zusätzlich verlangen die Ausgleichskassen Verwaltungskosten von höchstens 5 % der Beiträge. Während des Jahres zahlst du vierteljährlich Akontobeiträge, jeweils bis zum 10. Tag nach Quartalsende. Die definitiven Beiträge werden später anhand deiner Steuerveranlagung berechnet. Waren deine Akontobeiträge zu tief, bekommst du eine Rechnung für die Differenz. Steigt dein Einkommen stark, meldest du das am besten sofort, sonst können Verzugszinsen anfallen.

Wichtig für den Nebenberuf: Beträgt dein Einkommen aus der Nebentätigkeit höchstens 2'500 Franken im Jahr, werden Beiträge nur auf deinen Wunsch erhoben.

Wie werden OnlyFans-Einnahmen in der Schweiz besteuert?

Dein Gewinn aus OnlyFans wird als Einkommen besteuert, zusammen mit deinem übrigen Einkommen, zum Beispiel aus einem Job. Als Einzelunternehmerin bist du persönlich für dein gesamtes geschäftliches und privates Einkommen steuerpflichtig.

Die Einkommenssteuer erheben drei Ebenen: der Bund (direkte Bundessteuer), dein Kanton und deine Gemeinde. Die Belastung unterscheidet sich je nach Wohnort zum Teil deutlich. Darum können wir dir hier keinen pauschalen Steuersatz nennen. Die meisten Kantone bieten online einen Steuerrechner an.

In der Steuererklärung deklarierst du dein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Wer, wie die meisten Creatorinnen, eine vereinfachte Buchführung führt, legt Aufstellungen über Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden sowie Privatentnahmen bei. Dafür gibt es ein eigenes Formular, das je nach Kanton anders heisst, zum Beispiel Hilfsblatt oder Fragebogen für Selbständigerwerbende mit vereinfachter Buchführung.

Gut zu wissen: Die Einkommenssteuern selbst kannst du nicht abziehen, das regelt Art. 34 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG). Plane sie deshalb als Rücklage ein, nicht als Ausgabe.

Ab wann musst du Mehrwertsteuer zahlen?

Mehrwertsteuerpflichtig wirst du grundsätzlich ab 100'000 Franken Jahresumsatz. Massgebend ist laut ESTV der Umsatz aus Leistungen im In- und Ausland. Einnahmen über OnlyFans aus dem Ausland zählen also grundsätzlich mit.

Startest du neu und ist absehbar, dass du die Grenze innerhalb der folgenden zwölf Monate erreichst, beginnt die Steuerpflicht schon ab Beginn deiner Tätigkeit. Du meldest dich dann unaufgefordert bei der ESTV an, auch online über EasyGov. Unter der Grenze kannst du dich freiwillig registrieren lassen.

Wie die Mehrwertsteuer bei Plattform-Einnahmen konkret berechnet wird und welche Abrechnungsmethode für dich passt, ist eine Fachfrage. Wenn du dich den 100'000 Franken näherst, hol dir rechtzeitig einen Treuhänder dazu.

Welche Grenzwerte gelten für OnlyFans in der Schweiz?

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick, Stand 2026:

ThemaGrenzwertWas bedeutet das?
AHV-Anmeldungab Start der TätigkeitAnerkennung als Selbständige bei der Ausgleichskasse beantragen, idealerweise in den ersten Monaten.
AHV Nebenerwerbbis 2'500 Franken pro JahrBeiträge nur auf Wunsch, wenn die selbständige Tätigkeit nebenberuflich ist.
AHV-Mindestbeitragunter 10'100 Franken EinkommenDu zahlst 530 Franken pro Jahr.
Sinkende Beitragsskala10'100 bis 60'500 FrankenReduzierter Satz von 5,371 % bis 9,321 %.
Voller AHV/IV/EO-Satzab 60'500 Franken10,0 % des Erwerbseinkommens.
Mehrwertsteuerab 100'000 Franken UmsatzPflicht zur Anmeldung bei der ESTV, Umsatz im In- und Ausland zählt.
Handelsregisterüber 100'000 Franken UmsatzEintrag als Einzelunternehmen wird Pflicht, darunter freiwillig.
Volle Buchführungab 500'000 Franken UmsatzDarunter reicht eine vereinfachte Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen.
Belege aufbewahren10 JahreGilt für Belege und Geschäftsunterlagen.

Was kannst du als Creatorin von den Steuern abziehen?

Abziehen darfst du alles, was geschäftlich begründet ist, also Kosten, die du für dein Creator-Business hast. Das Gesetz spricht von geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten (Art. 27 DBG). Typische Beispiele für Creatorinnen:

  • Equipment: Kamera, Ringlicht, Stativ, Mikrofon. Teurere Geräte werden meist über mehrere Jahre abgeschrieben.
  • Kostüme und Outfits: wenn du sie für Shootings anschaffst und nicht privat trägst.
  • Software und Apps: Bildbearbeitung, Schnittprogramme, Cloud-Speicher.
  • Agenturprovision: die Provision deiner Agentur gemäss Vertrag und Abrechnung.
  • Handy und Internet: der geschäftlich genutzte Anteil, nicht der ganze Betrag.
  • Props und Deko: Requisiten und Hintergründe für deinen Content.
  • Beratung: Kosten für einen Treuhänder, der deine Buchhaltung oder Steuererklärung macht.
  • Bankgebühren: Gebühren auf deinem Geschäftskonto, etwa für Auszahlungen in USD.

Bei gemischt genutzten Dingen wie Handy oder Wohnung wird nur der geschäftliche Anteil anerkannt. Wie viel das ist, schätzt du realistisch und begründest es nachvollziehbar. Die Steuerbehörden der Kantone sind hier unterschiedlich streng, ein Treuhänder kennt die Praxis in deinem Kanton.

Wie sieht ein Rechenbeispiel in Franken aus?

Das folgende Beispiel ist bewusst vereinfacht. Es zeigt nur das Prinzip und ist keine Prognose und kein Versprechen für deinen Verdienst. Alle Zahlen sind angenommen.

PositionBetrag pro Jahr
Auszahlungen von OnlyFans (nach 20 % Plattformgebühr, umgerechnet)CHF 40'000
Agenturprovision (angenommen 30 %, dein Wert steht in deinem Vertrag)CHF −12'000
Equipment (Abschreibung)CHF −800
Kostüme und PropsCHF −1'200
Software und AppsCHF −400
Geschäftsanteil Handy und InternetCHF −300
Gewinn aus selbständiger TätigkeitCHF 25'300

Was heisst das in diesem Beispiel?

  • AHV/IV/EO: 25'300 Franken liegen in der Stufe von 23'000 bis 25'500 Franken mit einem Satz von 5,617 %. Das ergibt rund 1'420 Franken, dazu kommen die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Bei der tatsächlichen Berechnung gibt es weitere Details, zum Beispiel einen Abzug für im Betrieb investiertes Eigenkapital.
  • Einkommenssteuer: Der Gewinn kommt zu deinem übrigen Einkommen dazu. Die Höhe der Steuer hängt von Kanton, Gemeinde und deiner persönlichen Situation ab.
  • Mehrwertsteuer: Mit 40'000 Franken Umsatz liegst du deutlich unter der Grenze von 100'000 Franken, sofern du keine weiteren selbständigen Umsätze hast.

Mit dem Verdienst-Rechner kannst du deine eigenen Zahlen in Franken durchspielen.

Wie machst du deine Buchhaltung als Creatorin?

Für die meisten Creatorinnen reicht eine einfache Buchhaltung: eine saubere Liste aller Einnahmen und Ausgaben plus eine Übersicht über dein Geschäftsvermögen. Eine volle doppelte Buchhaltung ist für Einzelunternehmen erst ab 500'000 Franken Umsatz Pflicht.

  • Einnahmen erfassen: Jede Auszahlung von OnlyFans mit Datum, Betrag in USD und Betrag in Franken laut Bankkonto.
  • Ausgaben erfassen: Jede geschäftliche Ausgabe mit Datum, Betrag und kurzem Zweck.
  • Belege sammeln: Quittungen, Rechnungen, Abrechnungen von OnlyFans und der Agentur. Laut ESTV musst du Belege zu deiner selbständigen Tätigkeit 10 Jahre aufbewahren. Digital ist erlaubt, solange alles lesbar bleibt.
  • Separates Konto: Ein eigenes Konto für dein Creator-Business trennt Privates und Geschäftliches und spart dir viel Arbeit.
  • Monatlich nachführen: Zehn Minuten pro Monat sind leichter als ein ganzer Tag im Frühling.

Welche Fehler solltest du vermeiden?

Die meisten Probleme entstehen nicht aus Absicht, sondern weil man Dinge aufschiebt. Diese Fehler sehen wir am häufigsten:

  • Keine AHV-Anmeldung: Wer sich erst Jahre später meldet, zahlt die Beiträge nach, oft mit Verzugszins.
  • Keine Rücklagen: AHV und Steuern kommen zeitversetzt. Wer alles ausgibt, hat später ein Loch.
  • Privat und Geschäft gemischt: Ohne separates Konto wird die Steuererklärung mühsam und fehleranfällig.
  • Belege weggeworfen: Ohne Beleg ist ein Abzug schwer zu begründen.
  • Mehrwertsteuer übersehen: Wer schnell wächst, merkt oft zu spät, dass die 100'000-Franken-Grenze erreicht ist.
  • Einnahmen nicht deklariert: Das kann Nachsteuern, Zinsen und Bussen nach sich ziehen.

Mehr zu den Schweizer Besonderheiten rund um deinen Start liest du auf unserer Seite OnlyFans Agentur Schweiz. Wenn du Unterstützung bei deinem Account möchtest, kannst du dich jederzeit unverbindlich bewerben.

Keine Steuerberatung, im Zweifel Treuhänder: Wir sind eine Management-Agentur, keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte zu deiner Situation wende dich an einen Treuhänder, deine Ausgleichskasse oder die Steuerverwaltung deines Kantons.

Häufige Fragen zu OnlyFans Steuern in der Schweiz

Ja. Wenn du in der Schweiz wohnst, sind deine OnlyFans-Einnahmen Teil deines steuerbaren Einkommens, auch wenn das Geld aus dem Ausland und in US-Dollar kommt. Du deklarierst den Gewinn, also Einnahmen minus geschäftliche Ausgaben, in deiner Steuererklärung.

In der Regel ja, denn auch kleine Einkommen aus selbständiger Tätigkeit sind grundsätzlich AHV-pflichtig. Unter 10'100 Franken Jahreseinkommen zahlst du den Mindestbeitrag von 530 Franken (Stand 2026). Eine Ausnahme gibt es im Nebenberuf: Liegt das Einkommen aus der Nebentätigkeit bei höchstens 2'500 Franken im Jahr, werden Beiträge nur auf deinen Wunsch erhoben. Melden solltest du die Tätigkeit trotzdem.

Grundsätzlich ab 100'000 Franken Jahresumsatz aus Leistungen im In- und Ausland. Wenn du neu startest und voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten über diese Grenze kommst, beginnt die Pflicht schon ab Start. Die Anmeldung erfolgt bei der ESTV. Wie die MWST bei OnlyFans genau berechnet wird, klärst du am besten mit einem Treuhänder.

In der Regel ja. Die Provision einer Agentur ist ein geschäftlich begründeter Aufwand, den du von deinen Einnahmen abziehen kannst. Bewahre dafür den Vertrag und die Abrechnungen auf.

Dann riskierst du Nachsteuern, Verzugszinsen und eine Busse wegen Steuerhinterziehung, dazu nachträgliche AHV-Beiträge. Wer bisher nichts deklariert hat, sollte mit einem Treuhänder sprechen. Für eine erstmalige straflose Selbstanzeige gibt es in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit, die Details klärt die Fachperson.

Quellen

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