Was übernimmt Private Star für dich?
Wir nehmen dir die Arbeit ab, die neben dem Content am meisten Zeit frisst. Du konzentrierst dich auf deine Inhalte, wir kümmern uns um den Rest.
- Chat-Betreuung in deinem Ton und innerhalb deiner Grenzen.
- Reichweite über Instagram, TikTok, Reddit oder X, je nachdem, was zu dir passt.
- Leak-Schutz mit Geoblocking, Wasserzeichen und Löschanträgen.
- Planung und Preise, damit du weisst, was sich lohnt.
Es gibt keine Vorabkosten. Wir arbeiten mit einer Provision, die im Vertrag steht. Alle Details findest du unter Leistungen. Wichtig zur Einordnung: Private Star ist eine Marke der Be Fame LLC mit Sitz in den USA. Wir haben kein Büro in Deutschland, arbeiten aber online mit Creatorinnen überall im Land, ob in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt oder in einer Kleinstadt, die niemand kennt.
Musst du in Deutschland ein Gewerbe anmelden?
In den meisten Fällen ja. Wer regelmässig und mit Gewinnabsicht Inhalte verkauft, ist selbständig tätig. Die entscheidende Frage ist nur, ob das als Gewerbe oder als freier Beruf gilt.
Freie Berufe sind in § 18 EStG aufgezählt, etwa künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten. OnlyFans-Content wird vom Finanzamt in der Praxis aber meist als gewerblich eingestuft. Eine Anerkennung als künstlerisch ist im Einzelfall denkbar, darauf verlassen solltest du dich nicht.
So läuft die Anmeldung ab
- Gewerbeamt: Du meldest dein Gewerbe bei deiner Stadt oder Gemeinde an, oft auch online. Als Tätigkeit reicht eine sachliche Beschreibung, zum Beispiel Erstellung und Vertrieb digitaler Inhalte.
- Finanzamt: Innerhalb eines Monats nach Beginn füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, elektronisch über ELSTER. Das Finanzamt fordert ihn nicht mehr von sich aus an.
- Steuernummer: Danach erhältst du eine Steuernummer und eventuell Termine für Vorauszahlungen.
Welche Steuern zahlst du auf OnlyFans-Einnahmen?
Grundsätzlich drei: Einkommensteuer, unter Umständen Gewerbesteuer und eventuell Umsatzsteuer. Die gute Nachricht: Für kleinere Einnahmen gibt es Freibeträge.
Einkommensteuer
Dein Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben, wird mit deinen übrigen Einkünften zusammengerechnet. 2026 bleiben 12'348 Euro steuerfrei (Grundfreibetrag). Darüber steigt der Steuersatz stufenweise von 14 bis 42 Prozent, ab 277'826 Euro gilt der Spitzensatz von 45 Prozent. Den Gewinn ermittelst du meist mit einer Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR).
Gewerbesteuer
Für Einzelunternehmerinnen gibt es einen Freibetrag von 24'500 Euro Gewinn pro Jahr. Liegst du darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Liegst du darüber, rechnet das Finanzamt einen Teil der Gewerbesteuer auf deine Einkommensteuer an (§ 35 EStG). Wie viel tatsächlich übrig bleibt, hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab.
| Thema | Wert 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag Einkommensteuer | 12'348 Euro | § 32a EStG |
| Freibetrag Gewerbesteuer | 24'500 Euro Gewinn | § 11 GewStG |
| Kleinunternehmer: Vorjahr | max. 25'000 Euro Umsatz | § 19 UStG |
| Kleinunternehmer: laufendes Jahr | max. 100'000 Euro Umsatz | § 19 UStG |
Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung
Seit 2025 bist du Kleinunternehmerin, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25'000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100'000 Euro nicht übersteigt. Dann stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Bei OnlyFans ist die Lage allerdings komplizierter als bei einem Laden um die Ecke. Du verkaufst nicht direkt an Fans, sondern rechnest über die Plattform ab, die ihren Sitz im Vereinigten Königreich hat. Bei Leistungen an ein Unternehmen im Ausland liegt der Ort der Leistung nach § 3a UStG grundsätzlich dort, wo der Empfänger sitzt. Vieles spricht deshalb dafür, dass diese Umsätze in Deutschland nicht steuerbar sind. Das ist aber eine Einzelfallfrage mit Folgen für Meldepflichten. Lass sie vor dem Start von einer Steuerberaterin klären.
Wie bist du als Selbständige krankenversichert?
In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht, also brauchst du in jedem Fall eine Absicherung. Arbeitest du nebenbei als Angestellte, bleibst du meist über deinen Job versichert, solange OnlyFans nebenberuflich bleibt.
Wird OnlyFans dein Hauptberuf, hast du zwei Wege: freiwillig gesetzlich versichert oder privat. In der gesetzlichen Kasse richtet sich dein Beitrag nach deinem Einkommen, es gibt aber einen Mindestbeitrag. Sprich frühzeitig mit deiner Krankenkasse, denn Nachzahlungen können teuer werden. Auch an Altersvorsorge solltest du denken, sie ist für die meisten Selbständigen freiwillig.
Wie kommt dein Geld auf dein Konto in Euro?
OnlyFans rechnet in US-Dollar ab und zahlt dein Guthaben auf dein Bankkonto aus. Bei einem Euro-Konto wird umgerechnet, dabei können Wechselkurs und Gebühren eine Rolle spielen.
Für deine Buchhaltung zählt, was in Euro bei dir ankommt und wann. Bewahre die Auszahlungsübersichten von OnlyFans und deine Kontoauszüge gut auf. Eine eigene Bankverbindung nur für dein Business macht die Steuererklärung deutlich einfacher. Was dir nach Plattformgebühr und Provision ungefähr bleibt, zeigt dir der Verdienst-Rechner.
Wie bleibst du in Deutschland diskret?
Mit ein paar klaren Massnahmen kannst du dein Privatleben gut schützen.
- Geoblocking: Auf OnlyFans kannst du Länder sperren, auch Deutschland. Wer dort sitzt, findet dein Profil dann nicht so einfach.
- Künstlername: Fans sehen deinen gewählten Namen, nicht deinen echten.
- Adresse: OnlyFans verlangt einen Ausweis zur Altersprüfung, zeigt Fans aber keine Adresse.
- Eigene Website: Planst du später eine eigene Website oder geschäftsmässige Profile ausserhalb von OnlyFans, kann eine Impressumspflicht mit Anschrift entstehen. Kläre das vorher mit einer Fachperson.
Mehr dazu, inklusive Content ohne Gesicht, liest du in OnlyFans anonym starten.
Woran erkennst du eine seriöse Agentur?
An Transparenz. Ein schriftlicher Vertrag, eine klar genannte Provision, eine faire Kündigung und keine Vorabkosten sind das Minimum. Gibt dir eine Agentur Umsatzversprechen oder will sie deine Zugangsdaten ohne Vertrag, sag lieber ab. Die ganze Checkliste findest du im Ratgeber seriöse OnlyFans Agentur erkennen.
Wie startest du mit Private Star?
- Bewerbung: Du füllst das kurze Formular unter Bewerben aus. Das dauert zwei Minuten.
- Kennenlernen: In einem vertraulichen Gespräch klären wir deine Ziele, Grenzen und offenen Fragen.
- Start: Passt es für beide Seiten, unterschreiben wir den Vertrag und bauen deinen Account gemeinsam auf.
Du lebst nicht in Deutschland? Dann schau auf unsere Seiten für die OnlyFans Agentur Schweiz und die OnlyFans Agentur Österreich.
Häufige Fragen zu OnlyFans in Deutschland
In den meisten Fällen ja. OnlyFans-Einnahmen gelten in der Praxis meist als gewerblich, weil sie selten unter die freien Berufe nach § 18 EStG fallen. Die Anmeldung machst du beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, danach folgt innerhalb eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Ob in deinem Fall etwas anderes gilt, klärt eine Steuerberaterin verbindlich.
Möglicherweise. Seit 2025 gilt nach § 19 UStG: höchstens 25'000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100'000 Euro im laufenden Jahr. Ob und wie deine OnlyFans-Einnahmen dabei zählen, hängt von der umsatzsteuerlichen Einordnung ab. Lass das vor dem Start prüfen.
Erst wenn dein Gewinn den Freibetrag von 24'500 Euro im Jahr übersteigt. Darüber wird ein Teil der Gewerbesteuer über § 35 EStG auf deine Einkommensteuer angerechnet. Wie viel am Ende bleibt, hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab.
Ja, das machen viele. Wichtig sind drei Dinge: dein Arbeitsvertrag (Nebentätigkeit melden, falls verlangt), die Steuererklärung mit den zusätzlichen Einnahmen und deine Krankenversicherung, die in der Regel über den Hauptjob läuft, solange die Selbständigkeit nebenberuflich bleibt. Mehr zu Kosten und Ablauf findest du unter Leistungen.
Nein. OnlyFans prüft deine Identität, zeigt Fans aber weder Klarnamen noch Adresse. Du trittst mit Künstlernamen auf und kannst Deutschland per Geoblocking ausblenden. Wie du komplett anonym startest, steht in unserem Ratgeber OnlyFans anonym starten.
Quellen
- § 18 EStG: Einkünfte aus selbständiger Arbeit (freie Berufe)
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif
- § 35 EStG: Steuerermässigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
- § 11 GewStG: Freibetrag und Steuermesszahl
- § 19 UStG: Kleinunternehmer
- § 3a UStG: Ort der sonstigen Leistung
- § 240 SGB V: Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten
- ELSTER: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Steuererklärung
- Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums